Recht auf Mitbestimmung

Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention: Berücksichtigung des Kindeswillens

(1) Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.

(2) Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.


Mitbestimmung ist ein Kinderrecht

Neben vielen anderen Rechten ist in der 1992 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Mitbestimmung festgelegt. Kinder haben das Recht, sich über Themen zu informieren, eigene Entscheidungen zu treffen und bei Themen, die sie betreffen, mitzuentscheiden. Die Themen und Orte, an denen Kinder mitbestimmen können, sind dabei vielfältig: von der Familie und der Schule über das Jugendzentrum oder den Sportverein bis zur Gemeinde und vor Gericht. Das Recht auf Mitbestimmung haben Kinder in allen Bereichen, die ihr Leben betreffen.

Mitbestimmung findet insbesondere in Familien und in vielen kleinen Alltagsentscheidungen statt. Das kann die alltägliche Überlegung sein, ob eine Jacke angezogen werden muss oder die Diskussion am Esstisch, wohin der nächste Familienurlaub gehen soll. Kinder werden in vielen Familien selbstverständlich in Entscheidungen miteinbezogen und lernen so, für ihre eigene Meinung einzustehen.

Auch in den Gemeinden soll und wird das Kinderrecht auf Mitbestimmung umgesetzt. In Schleswig-Holstein gibt es dafür mit dem §47f der Gemeindeordnung eine weitere gesetzliche Grundlage. In Stormarn gibt es insgesamt elf Kinder- und Jugendbeiräte. Einer davon ist der Kinder- und Jugendbeirat Ahrensburg, der seit 1998 die Interessen der jungen Ahrensburger_innen vertritt. Durch das Rede- und Antragsrecht in den politischen Ausschüssen haben die gewählten Beiratsmitglieder die Möglichkeit, die Meinung der jungen Einwohnerinnen und Einwohner in der Stadt sichtbar werden zu lassen.

Mit PartizipAction! findet jährlich außerdem das landesweite Treffen der Kinder- und Jugendvertretungen aus Schleswig-Holstein in Stormarn statt. An dem Wochenende besuchen die jungen Ehrenamtlichen Fortbildungen und nutzen die Gelegenheit, um sich zu vernetzen und gemeinsame Projekte, wie die landesweiten Wahlen, ins Leben zu rufen.

Ein Beirat kann immer nur einigen wenigen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zur Mitbestimmung in der Gemeinde geben. Projektbezogene Beteiligungen geben hingegen allen interessierten Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit, ihre Ideen und Vorstellungen einzubringen. In vielen Orten in Stormarn werden schon seit Jahren Kinder beteiligt, wenn ein Spielplatz neu- oder umgebaut werden soll. In einer Zukunftswerkstatt haben die Kinder die Möglichkeit, ihre Phantasie einzubringen und einen Spielplatz ganz nach ihren Vorstellungen zu planen. Die Erfahrungen aus bisherigen Beteiligungen zeigen, dass die so gestalteten Spielplätze besonders beliebt bei Kindern sind und sie sich mit „ihrem“ Spielplatz verbunden fühlen.

Mitbestimmung wird von Kindern und Jugendlichen auch aktiv mit eigenen Ideen eingefordert. So entstand in Bad Oldesloe bereits Mitte der 1990er Jahre das Skateland auf Initiative von Jugendlichen, die sich an der Planung beteiligten. Bei der Erweiterung, die 2018 fertiggestellt worden ist, wurden erneut junge Skaterinnen und Skater beteiligt. Wie in Bad Oldesloe sind ebenfalls in Reinbek Jugendliche eigenständig auf die Stadt zugegangen und haben sich für einen Streetworkout-Platz eingesetzt. Der gut genutzte Platz wurde auf Initiative von jungen Menschen um legale Graffiti-Wände ergänzt. So bietet er vielen Jugendlichen die Möglichkeit, kostenlos und unabhängig von Öffnungszeiten ihren Hobbys nachzugehen. Bei solchen Projekten wird besonders deutlich, dass die späteren Nutzerinnen und Nutzer am besten Wissen, was eine gute Anlage ausmacht und Expertinnen und Experten in eigener Sache sind.

Beteiligung hängt immer davon ab, ob Erwachsene bereit sind, Kinder und Jugendliche in Entscheidungen miteinzubeziehen und einen Teil ihrer eigenen Entscheidungsmacht abzugeben. In Zukunft sollten Erwachsene noch häufiger mutig sein und Kindern die Gelegenheit zur Mitbestimmung geben. Als Gegenleistung erhalten sie ungewöhnliche, kreative Ideen und junge Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und sich als Teil einer demokratischen Gemeinschaft zu fühlen.

Seit dem 01.07.2020 hat der Kreisjugendring Stormarn e.V. die Fachstelle Jugenddemokratiebildung. Sie bietet interessierten Gemeinden, Einrichtungen und Einzelpersonen Unterstützung und Beratung zum Thema Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Fachstelle ist per E-Mail an anna.schmalowski@kjr-stormarn.de oder telefonisch unter 04531-8881015 erreichbar.

Ansprechpartnerin:

Anna Schmalowski
Kreisjugendring Stormarn e.V.
Tel.: 04531/ 888 10 15
E-Mail: anna.schmalowski@ kjr-stormarn.de


So könnte man Artikel 12 Kindern erklären:

Du hast das Recht, deine eigene Meinung mitzuteilen und Erwachsene müssen das, was du sagst, ernst nehmen. Auch Richter müssen dich anhören, wenn du betroffen bist.

Quelle: Unicef