Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention: Recht auf Bildung, Schule, Berufsausbildung
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere a) den besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen; b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit zu treffen; c) allen entsprechend den Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen; d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen; e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, daß die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
(3) Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere, um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Lernen und Bildung – ein Kinderrecht, das in den DRK-Kitas groß geschrieben wird
Jeder Mensch hat Rechte – dafür gibt es die Menschenrechte. Kinder sind auch Menschen, doch sie haben besondere Bedürfnisse in Bezug auf ihre Förderung, ihren Schutz, ihre Mitbestimmung und ihre Entwicklung. Darum hat die UNO vor mehr als 25 Jahren die UN-Konvention über die Rechte des Kindes verabschiedet.
Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992 – aber vollständig umgesetzt ist sie immer noch nicht. Insbesondere bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung werden die Rechte der Kinder und Jugendlichen noch viel zu wenig berücksichtigt.
Eines der Kinderrechte ist das Recht auf Lernen und Bildung. So geht der Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention davon aus, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung haben. Dieses Recht bezieht sich in Artikel 28 besonders auf die Schule. In Deutschland ist Bildung ein Grundrecht und es gibt eine Schulpflicht. Doch Kinder lernen nicht erst ab ihrem 6. Lebensjahr, sondern von Beginn ihres Lebens an.
Foto: Paul Nitschke/hfr. Aus starken Kindern werden starke Erwachsene: Kinder der DRK-Kita Helgolandring in Ahrensburg vor ihrer Einrichtung.
Ein wichtiger Baustein ist dabei die Selbstbildung der Kinder. Jedes Kind ist neugierig und möchte die Welt entdecken. Dafür benötigt es Zeit, eine anregende, vielfältige Umgebung, Materialvielfalt und aufmerksame BegleiterInnen. Dies sind zunächst die Eltern.
In den 23 Kindertagesstätten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) mit ihren Krippen- und Elementargruppen wird größter Wert darauf gelegt, dass die Kinder entsprechend ihrer Entwicklungsaufgaben einerseits (laufen lernen, trocken werden, balancieren können etc.) und ihrer individuellen Interessen und Fähigkeiten andererseits (musizieren, zeichnen, konstruieren etc.) ihren Bildungsthemen folgen können. Durch Beobachtung der hochqualifizierten Erzieherinnen und Erzieher kommen dann Projektthemen hinzu, die gemeinsam mit den Kindern erarbeitet werden. In den Einrichtungen wird die Kreativität gefördert, es gibt Bewegungsangebote oder Räume für Rückzug und Ruhe. Dazu gibt es Feste und Feiern, Ausflüge oder besondere Projekte und sehr viel Zeit für das so wichtige Spiel der Kinder.
Was möchten die Kinder gerne essen, was möchten sie spielen oder anziehen? Welches Buch möchten sie lesen und möchten sie gerade lieber schlafen oder spielen? Kinder werden im Rahmen der Partizipation schon früh an vielen Entscheidungen beteiligt und dürfen entsprechend ihrer Reife mitbestimmen. Entweder durch Mitreden oder, wenn die Kinder noch zu klein sind, durch Beobachtung des Gesichtsausdrucks und der Körpersprache. Denn es ist wichtig, dass Kinder an der Gestaltung des Alltags beteiligt sind, denn so erfahren sie ihre Selbstwirksamkeit und dass es sich lohnt, sich für etwas zu interessieren und einzusetzen.
Im letzten Jahr vor der Schule gibt es für die angehenden Schulkinder besondere Gruppenangebote. Hier werden sie auf den Schulalltag vorbereitet. Sie werden darin gestärkt, an sich zu glauben und sich ihrer Stärken bewusst zu werden. Denn das Lernen geht schließlich weiter. Ein Leben lang.
Ansprechpartnerin:
Annette Schröder
Geschäftsführerin DRK-Kreisverband Stormarn
Tel.: 04531 / 17 81 31
E-Mail: a.schroeder@drk-stormarn.de
So könnte man Artikel 8 Kindern erklären:
Du hast das Recht auf eine gute Schulbildung. Die Grundbildung soll nichts kosten. Du sollst dabei unterstützt werden, den besten Schul- und Ausbildungsabschluss zu machen, den du schaffen kannst. Der Staat muss dafür sorgen, dass alle Kinder in die Schule gehen und kein Kind dort schlecht behandelt wird.