Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern
Kinder haben das Recht auf die Fürsorge beider Elternteile und das Recht auf den Kontakt zu Vater und Mutter und allen Verwandten. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 9,10)
Kinder betrachten das Zusammenleben mit beiden Elternteilen als selbstverständliche Lebensform von Familie. Eine Trennung der Eltern erschüttert diese Sicht erheblich und fordert vom Kind große Anpassungsleistungen. Von einer Trennung sind jährlich ca. 150 000 Kinder betroffen (Statistisches Bundesamt 2010). Bei neun von zehn Scheidungen bleibt das Sorgerecht zunächst bei beiden Elternteilen, wichtige Entscheidungen werden in gemeinsamer Abstimmung getroffen.
Kinder haben das Recht auf Umgang mit ihrem getrennt lebenden Elternteil. Dieser hat die Pflicht zu Umgang, wenn es dem Kindeswohl dient. Bei der Umgangsausübung können Eltern unterstützt werden.
2011 wurde in rund 12 700 Fällen Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder ganz oder teilweise entzogen. Über 40% der Eltern ohne elterliche Sorge haben nur selten oder gar keinen Kontakt zu ihren Kindern (Bundesjustizministerium 2003).