Kinder haben ein Recht auf eine eigene Identität
Kinder haben das Recht auf einen eigenen Namen, auf die Zugehörigkeit zu einer Familie und zu einem Staat, denn kein Kind soll mit einem anderen verwechselt werden können. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 7, 8)
Jedes Kind ist einzigartig. Dies trifft nicht nur auf seine körperlichen Eigenschaften und Fähigkeiten zu. Zur Unverwechselbarkeit eines Kindes gehören auch sein Name, die verwandtschaftlichen Beziehungen, seine persönliche Geschichte und Neigungen einschließlich der geschlechtlichen und sexuellen Orientierung, die ethnische, kulturelle und religiöse Zugehörigkeit sowie seine Sprache und Nationalität. Zusammen begründen diese Eigenschaften die soziale Identität, die jedes Kind zu einem besonderen, von anderen Kindern unterscheidbaren Mitglied der Gesellschaft macht (Deutsche Liga für das Kind).
Der Name eines Kindes darf nicht willkürlich (z.B. nach Scheidung der Eltern und anschließender Wiederverheiratung oder im Falle einer Adoption) geändert werden. Jedes Kind soll eine Staatsbürgerschaft haben und seine Wurzeln kennen.