Kinder haben ein Recht auf Förderung bei Behinderung
Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf besondere Fürsorge und Förderung, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können. (Artikel 23)
Trotz unterschiedlicher Voraussetzung muss jeder Mensch die gleichen Möglichkeiten zur Teilhabe haben. Behindernd wirken in der Umwelt des behinderten Menschen sowohl Alltagsgegenstände und Einrichtungen als auch die Einstellung anderer Menschen.
Nicht der Mensch mit Behinderung muss sich anpassen, damit er in der Gesellschaft dabei sein kann. Vielmehr muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen den individuellen Bedürfnissen aller Menschen anpassen, z.B. durch Barrierefreiheit und Teilhabe an Bildung.
Von den nicht volljährigen Personen in Deutschland sind in jedem Altersjahrgang etwa 9000 Personen schwerbehindert (statistisches Bundesamt 2007). Die Betreuung und Förderung eines behinderten Kindes wird sehr oft als Familienarbeit geleistet. Ein behindertes Kind benötigte pro Tag im Durchschnitt viele Stunden mehr Hilfe als ein nicht behindertes Kind gleichen Alters. Familien mit behinderten Kindern haben häufig ein höheres Armutsrisiko als andere Familien. Behinderte Kinder und Jugendliche leben überwiegend in ihren Herkunftsfamilien, oft weit über das Erreichen des Erwachsenenalters hinaus.