Recht auf gesundes und gutes Leben

Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention: Gesundheitsvorsorge

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, daß keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird.

(2) Die Vertragsstaaten bemühen sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignete Maßnahmen, um a) die Säuglings- und Kindersterblichkeit zu verringern; b) sicherzustellen, daß alle Kinder die notwendige ärztliche Hilfe und Gesundheitsfürsorge erhalten, wobei besonderer Nachdruck auf den Ausbau der gesundheitlichen Grundversorgung gelegt wird; c) Krankheiten sowie Unter- und Fehlernährung auch im Rahmen der gesundheitlichen Grundversorgung zu bekämpfen, unter anderem durch den Einsatz leicht zugänglicher Technik und durch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers, wobei die Gefahren und Risiken der Umweltverschmutzung zu berücksichtigen sind; d) eine angemessene Gesundheitsfürsorge für Mütter vor und nach der Entbindung sicherzustellen; e) sicherzustellen, daß allen Teilen der Gesellschaft, insbesondere Eltern und Kindern, Grundkenntnisse über die Gesundheit und Ernährung des Kindes, die Vorteile des Stillens, die Hygiene und die Sauberhaltung der Umwelt sowie die Unfallverhütung vermittelt werden, daß sie Zugang zu der entsprechenden Schulung haben und daß sie bei der Anwendung dieser Grundkenntnisse Unterstützung erhalten; f) die Gesundheitsvorsorge, die Elternberatung sowie die Aufklärung und die Dienste auf dem Gebiet der Familienplanung auszubauen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die internationale Zusammenarbeit zu unterstützen und zu fördern, um fortschreitend die volle Verwirklichung des in diesem Artikel anerkannten Rechts zu erreichen. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen


„Corona – das ist nervig und blöd“ – Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gutes Leben

Jedes Jahr im September setzen die Stormarner Kindertage ein Zeichen für einen kinderfreundlichen und kindgerechten Landkreis Stormarn. In diesem Jahr hat sich der Alltag von Kindern und Jugendlichen sehr verändert. Ob in der Kindertagesstätte oder in der Schule: Einhalten von Hygieneregeln, Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen durch die Erwachsenen oder auf dem Schulgelände, Unterricht über digitale Medien, kein gemeinsames Singen, Sport nur in Kleingruppen und vieles mehr. Was bedeutet das für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen? Inwiefern wurden Kinder und Jugendliche beim Umgang mit dem Covid-19 Virus mitgedacht? Die Stormarner Kindertage machen es sich nunmehr seit 20 Jahren zur Aufgabe, jährlich auf die von der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen, und durch die UNICEF auf 10 Grundrechte zusammengefassten, Kinderrechte aufmerksam zu machen.

In Zeiten der Corona-Pandemie rückt das dritte Grundrecht – das Recht auf Gesundheit – besonders in den Fokus. Wissenschaftliche Studien – zum Beispiel die COPSY-Studie des Universitätsklinikums Eppendorf – belegen, dass sich die Corona-Pandemie negativ auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ausgewirkt. Stress, Angst und Depressionen haben zugenommen. Während des Corona Lockdowns ergriffen die Mitarbeitenden der Arbeiterwohlfahrt in Stormarn auf vielfältige Art und Weise die Initiative, um dem Recht der Kinder auf ein gesundes Leben zu entsprechen.

Zahlreiche Aktionen zeigen, wie zum Beispiel die pädagogischen Fachkräfte der AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH das Recht auf Gesundheit der Kinder im Blick behielten. Die AWO BewegungsKiTa Reinfeld organisierte vielschichtige Angebote für Kinder und Familien, die im Rahmen der Notbetreuung gerade nicht durch die Einrichtung unterstützt wurden. Die Familien erhielten einen täglichen Newsletter rund um das Thema Bewegung. „Bewegung ist ein wichtiges Instrument der Stressregulation. Die Kinder lernen sich auszudrücken und Gefühle und Empfindungen zu zeigen“, erläutert Kita-Leitung Laura Storm. Im direkten Kontakt mit den Kindern blieben die Erzieher*innen der AWO BewegungsKiTa Reinfeld mit dem Webkonferenz-Tool GoToMeeting: Mit einem selbst geschriebenen Puppentheater, das sich speziell an die Kinder richtete, erklärten die pädagogischen Fachkräfte leicht verständlich, was Corona überhaupt ist.

Bild: Die Handpuppen „Fritz“ und „Friedoline“ sprechen mit den Kindern der AWO BewegungsKiTa in Reinfeld über die Corona-Pandemie.

Petra Ilse wiederum ist zertifizierte Elternbegleiterin im AWO Hort Am Schloss in Ahrensburg. Im Rahmen des so genannten Elterncafés telefonierte sie regelmäßig mit Eltern, Großeltern und Kindern. Bei Bedarf ermöglichte sie auch persönliche Treffen „auf Abstand“.

Jonathan Rubarth ist nicht nur Leiter der AWO Kindertagesstätte Querweg und der OGS Gertrud-Lege-Schule in Reinbek, sondern auch Berufsmusiker. Also dachte er sich, dass jetzt von zu Hause gesungen werden muss. Kurzerhand gründete er einen Kanal auf einer großen Videoplattform. Hier singt er einmal in der Woche live mit allen Kindern der AWO-Kitas die schönsten Kinderlieder. Die Lieder konnten sich die Kinder vorab per E-Mail wünschen.

Das Team des AWO Waldkindergarten Ahrensburg schenkte den Familien mit einer Schnitzeljagd zum Thema „Frösche“ und einer Schatzsuche unbeschwerte, gemeinsame Zeit in der Natur. „Die Kinder erinnerten sich, im direkten Kontakt mit bekannten Plätzen im Wald, an ihre Zeit in der Kita. Diese Verbindung gab den Kindern Stabilität und Wurzeln in dieser ungewöhnlichen Zeit“, erläutert Kita-Leitung Sabrina Malinowski. Zudem übernahmen die Kinder während der gemeinsamen Familienzeit die Rolle der Experten. Auf diese Weise erlebten sie Selbstwirksamkeit und erfuhren eine mentale Stärkung.

Eine moderne, zukunftsorientierte Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, welche Bedeutung sie den Belangen von Kindern und Jugendlichen beimisst. Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist hierfür ein wichtiger Schritt. Das Recht auf Beteiligung ist im Leitbild der AWO-Kindertagesstätten fest verankert. In altersentsprechenden Beteiligungsprojekten oder in der Entwicklung von Kinderparlamenten schlägt sich dies im pädagogischen Alltag nieder. Seit dem Jahr 2007 setzt sich ein Bündnis aus Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland mit der Kampagne „Aktionsbündnis Kinderrechte“ für eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ein.

Foto: © AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH

Die AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH bringt über 20 Jahre Erfahrung im Aufbau und Betrieb von Kindertagestätten im Kreis Stormarn mit. Hier trägt die starke regionale Verbundenheit und Sozialraumorientierung dazu bei, die Bedürfnisse von Familien, insbesondere der Kinder, und den Auftrag der Gemeinden und Städte zur erfolgreichen Zusammenarbeit zu gestalten. Mit ca. 290 Mitarbeitenden in 15 Kindertagestätten betreut die AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH rund 1.500 Kinder in Stormarn.

Weitere Informationen: www.stormarner-kindertage.de

Ansprechpartnerin:

Antje Hundertmark
AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH, Fachbereich Kindertagesstätten
Tel.: 04102 – 2249876
E-Mail: backstage@awo-stormarn.de


So könnte man Artikel 24 Kindern erklären:

Du hast das Recht auf die bestmögliche Gesundheit, medizinische Behandlung, sauberes Trinkwasser, gesundes Essen, eine saubere und sichere Umgebung, Schutz vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen, wie man gesund bleibt.

Quelle: Unicef