Recht auf Identität

Artikel 8 der UN-Kinderrechtskonvention: Identität

  • Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Recht des Kindes zu achten, seine Identität, einschließlich seiner Staatsangehörigkeit, seines Namens und seiner gesetzlich anerkannten Familienbeziehungen, ohne rechtswidrige Eingriffe zu behalten.
  • Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.

Zu Identität

Als ich gefragt wurde, ob ich einen Text zu einem Artikel der UN-Kinderechtskonvention schreiben würde, war ich sofort dazu bereit. Das konnte eine gute Gelegenheit sein, mir dieses Thema wieder bewusst zu machen und neu zu lernen. Und so war es auch: Das Recht auf Identität – sicher schon mehrfach gelesen – hatte ich in seiner Bedeutung eigentlich nicht verstanden.

Der Artikel 8 der UN-Kinderrechtskonvention gibt jedem Kind ein Recht auf Erhalt seiner Identität. Gemeint ist dabei die juristische Identität – nicht die entwicklungspsychologische -, die vor den Unterzeichnerstaaten anerkannt und geschützt werden soll und, sollte das Recht der Kinder auf Identität verletzt worden sein, wieder herzustellen ist.

In meiner 25-jährigen beruflichen Praxis hatte ich zu diesem Artikel 8 keinen praktischen Berührungspunkt. Die Kinder und Jugendlichen, mit denen ich zu tun hatte, kannten vielleicht ihren biologischen Vater nicht, aber es gab keine Zweifel, wer ihre Mutter war, in welche Familie sie gehörten, wann und wo sie geboren waren und welche Staatsangehörigkeit sie besaßen. Auch wenn nicht allen in Afghanistan oder Syrien geborenen jungen Menschen bei Geburt eine Urkunde ausgestellt wurde, so war doch ihre rechtliche Zugehörigkeit zu einer Familie oder zu einem Staat nicht durch einen gewaltsamen Eingriff von außen in Frage gestellt worden. Mein afghanischer Gastsohn Matin war ein ca. 6-jähriger, stolzer, sicher-gebundener Paschtune, auch wenn er am 00.00.2002 geboren war (Datum für die Krankenakte im PC des behandelnden Krankenhauses).

Dass dieses Kinderecht existiert, muss aber einen Grund haben. Vor welchen Verletzungen sollen Kinder geschützt werden? Als ich darüber nachdachte, kamen mir Begriffe wie Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung oder illegale Adoption in den Sinn. Geht es darum?

Ich fragte nach. Meine Schwester arbeitet beim Kinderschutzbund – die muss das wissen.

Ich lerne. Der Art. 8 steht in engem Zusammenhang mit Art. 7.: „Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzutragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.“ Doch auch das ist nicht das Thema, mit dem wir es im pädagogischen Alltag zu tun haben.

Hier wird es wichtig, nicht nur einen Namen zu haben, sondern auch, mit seinem Namen gerufen und angesprochen zu werden. So sein zu dürfen, wie man ist, anders sein zu dürfen, als es das Umfeld erwartet. Das Thema Identität hat eben auch eine soziale Komponente: Jedes Kind hat das Recht „ … ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status … (Art. 2)“ akzeptiert und integriert zu werden. Und ich verstehe: Kinderrechte sind zwar ein „Weltrecht“, doch sind sie für unsere tägliche Praxis herunter zu brechen und dort umzusetzen. Und ich freue mich sagen zu können, dass ich im Kinder- und Jugendhaus St. Josef Pädagogen erlebe, die sich Gedanken zu Gebetsorten für muslimische Bewohner/innen machen, die die Kinder und Jugendlichen mit Offenheit auf der Suche nach ihrer sexuellen Identität begleiten und die sich für die Privatsphäre unserer Bewohner/innen stark machen.

Die oben von mir angesprochen Themen werden übrigens gesondert behandelt: Art. 21 – Adoption, Art. 34 – Sex Gewalt, Art. 35 – Kinderhandel. Die UN-Kinderrechtskonvention ist wirklich umfassend in ihrem Anspruch, die Rechte der Kinder zu formulieren, und nicht allen Kindern sind diese Rechte gewährt. Es gilt, sich dies immer wieder bewusst zu machen. Ich lerne.

Kontakt:

Stefan Götting, Pädagogischer Leiter Kinder- und Jugendhaus St. Josef, Bad Oldesloe, E-Mail: stefan.goetting@haus-st-josef.de


So könnte man Artikel 8 Kindern erklären:

Du hast das Recht auf eine Identität, das heißt, auf deinen Namen, eine Nationalität und Familienbeziehungen. Wenn etwas davon fehlt, muss der Staat helfen, dass deine Identität voll hergestellt wird.

Quelle: Unicef