Schutz vor Gewalt

Kinder haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. Dazu gehört auch der Schutz vor Beschimpfungen und Hänseleien. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 19)

Seit dem Jahr 2000 ist die gewaltfreie Erziehung gesetzlich vorgeschrieben (§1631 Abs. 2 BGB): „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Von Gewalt wird gesprochen, wenn jemand seine Stärke oder seine Macht ausnutzt, um einem anderen absichtlich wehzutun. Gewalt innerhalb der Familie, hat besonders gravierende Folgen. Wer als Kind ein Opfer war, übt häufig selbst Gewalt aus.

40% der Mütter und Väter in Deutschland bestrafen ihr Kind noch mit einem Klaps auf den Po. 10 % verteilen noch Ohrfeigen an ihre Kinder. 79% der Eltern finden die Bestrafung angemessen, solange sie einen Bezug zum Vergehen des Kindes hat.

75% der Eltern hatten nach der Bestrafung des Kindes ein schlechtes Gewissen (Forsa). Kinder und Jugendliche haben in Konflikt- und Notlagen einen Anspruch auf Beratung durch die Jugendhilfe, auch ohne, dass die Eltern davon Kenntnis erlangen.