Privatsphäre

Kinder haben ein Recht auf Schutz ihrer Privatsphäre

Kinder haben ein Recht auf Privatsphäre, d.h. niemand darf ohne Erlaubnis des Kindes dessen Post öffnen, seine E-Mails oder sein Tagebuch lesen. (UN-Kinderrechtskonvention Artikel 16)

Die Privatsphäre ist ein Bereich, in dem man sich frei und ungezwungen verhalten kann, ohne befürchten zu müssen, dass Dritte vom eigenen Verhalten Kenntnis erlangen oder sogar beobachten können. Privatsphäre bedeutet: Hier ist mein Raum, hier möchte ich sicher und auch ungestört sein. Zur Privatsphäre gehört dabei nicht nur das eigene Zimmer, sie schließt auch die körperliche Intimität und deren Schutz ebenso wie die Auswahl der Kleidung und der Freunde mit ein. Geheimnisse zu haben, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg der Abgrenzung und Selbstfindung.

Die Aufgabe der Eltern ist es, das richtige Maß zu finden: Sie müssen einerseits für einen angemessenen, dem Alter des Kindes entsprechenden Schutz der Privatsphäre sorgen. Andererseits müssen sie die notwendige Kontrolle behalten: Grundsätzlich sollten Eltern darüber Bescheid wissen, wer die Freunde ihres Kindes sind, welche Schulaufgaben es auf hat und ob es sie erledigt hat, wie oft es vor dem Fernseher sitzt, welche Sendungen es überwiegend anschaut und wie viel und wofür es PC und Internet nutzt und was es sonst in seiner Freizeit tut (Familienwegweiser.de)